Praxistipps

Wer lernt ist auch versichert

"Während der beruflichen Aus- und Weiterbildung stehen die Teilnehmer grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einer Weiterbildung über das Internet oder als Fernstudium, Fernlehrgang oder Fernunterricht gilt dies allerdings nicht im 'häuslichen Bereich', sondern nur bei so genannten Präsenzveranstaltungen wie z.B. Seminaren oder Prüfungen.

Nimmt ein Beschäftigter auf Veranlassung oder zumindest im Interesse seines Arbeitgebers an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht weiterhin Versicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers. Für das Interesse des Arbeitgebers spricht die Freistellung des Beschäftigten von der Arbeit, die Gewährung zusätzlicher Freizeit oder die Übernahme der Kosten.

Trifft dies nicht zu, gehört der Teilnehmer zu der Gruppe der Lernenden. Dies sind Personen, die sich außerhalb des Schulrechts und eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus- und weiterbilden. Sie sind während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich der Prüfung über den Unfallversicherungsträger, dem der Bildungsträger angehört, versichert.
Unternehmer, die sich im Rahmen ihrer selbständigen Tätigkeit beruflich weiterbilden, sind grundsätzlich nicht versichert. Sie können ihr Unfallrisiko durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger absichern.

Selbständige, die in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, sind grundsätzlich auch während der beruflichen Weiterbildung versichert.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz: www.vbg.de/versicherungsschutz/versicherte/pflichtversicherung.html."

Quelle: REFA-Nachrichten 3/06, S. 48

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