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Ihre InvestitionIn der Ausbildungsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
AusbildungsgebührenDie Teilnahme an unserem Ausbildungsgang "Wirtschaftsmediation" kostet 3.990,- €. Eine Ratenzahlung ist möglich. Für den zusätzlichen Aufwand berechnen wir Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,- €. Die Ausbildung wurde vom Finanzamt Freiburg-Stadt als berufliche Weiterbildung anerkannt und ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
![]() GutschriftVor einem Ausbildungsgang bieten wir Ihnen mit unseren Tagesworkshops die Gelegenheit, die Arbeit von Wirtschaftsmediatoren, unsere Arbeitsweise im Seminar und uns als Ausbilder Kennenzulernen. Auf dieser Basis können Sie leichter abschätzen, ob die Ausbildung Ihren Erwartungen entspricht. Teilnehmer/innen am Tagesworkshop erhalten auf die Seminargebühr eine Gutschrift in Höhe von 100,- €, die wir Ihnen mit den Ausbildungskosten verrechnen. BildungsurlaubBildung ist Ländersache. Für jedes Bundesland gelten die jeweiligen Ländergesetze. Entscheidend ist dabei nicht der Wohnort, sondern der Ort an dem sich der Arbeitsplatz befindet. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheiland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind ein Anspruch auf Bildungsfreistellung für Fortbildungen geregelt. Die Bedingungen und die Anzahl der Tage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben bisher keine eigenen Bildungsurlaubsgesetzgebungen. Für unsere Ausbildung "Wirtschaftsmediation. Konflikte in Teams und Organisationen konstruktiv lösen" wurde vom Saarland eine staatliche Anerkennung als berufliche Weiterbildungsmaßnahme ausgesprochen. Damit können Arbeitnehmer aus dem Saarland Bildungsurlaub beantragen - fragen Sie uns bitte nach einer Bescheinigung. Anerkennungen beantragen wir auch gerne für andere Bundesländer. Unabhängig davon unterstützen viele Unternehmen die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Die Absprachen darüber müssen dann jedoch individuell ausgehandelt werden, z.B. Freistellungen für die Zeit des Kurses oder Kostenübernahmen für Kurs und Unterkunft. AGB
Tipp: Rücktrittsversicherung für SeminareWenn Sie kurzfristig Ihre Teilnahme am Seminar aus Krankheitsgründen absagen, müssen wir Ihnen die Seminar- bzw. Ausbildungsgebühren dennoch berechnen. Wir empfehlen daher Privatpersonen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um das finanzielle Risiko zu minimieren. In den "Reisepreis" können Sie hierbei neben den Seminargebühren auch die Kosten für Anreise und ggfs. Übernachtung einrechnen. Eine solche Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen z.B. TravelSecure der Würzburger Versicherungs-AG. |
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| © Zweisicht. Bähner & Schwertfeger, Basler Str. 19, D-79100 Freiburg, T: +49 761 2022200, www.zweisicht.de | ||