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Zertifikat und AnerkennungDie Ausbildung ist nach den Standards und Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. gestaltet. Sie bekommen nach Abschluss ein Zertifikat der Zweisicht.Akademie über die Ausbildung in Mediation. Darin werden die vermittelten Inhalte detailliert beschrieben sowie die Dauer bescheinigt. Zertifizierter Mediator (nach MedG)Die von der Zweisicht.Akademie angebotene Ausbildung in Wirtschaftsmediation entspricht den Anforderungen des deutschen Mediationsgesetzes (§ 5). (Hinweis: Derzeit ist das Procedere für die Anerkennung als zertifizierte/r Mediator/in noch nicht abschließend definiert. Dies soll in einer das Mediationsgesetz ergänzenden Rechtsverordnung erfolgen.) Anerkennung für Rechtsanwälte (im Sinne von § 7a BORA)"Als Mediator/in darf sich bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht." Nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Freiburg wird dies durch eine mindestens 80-stündige Ausbildung dokumentiert. Demzufolge können sich Rechtsanwälte nach der Teilnahme an unserer Ausbildung "Mediator/in" nennen und dies z.B. auf ihrem Briefkopf aufführen. Anerkennung durch den Bundesverband MEDIATION e.V.Teilnehmende können nach Abschluss die Anerkennung als Mediator/in BM® durch den Bundesverband MEDIATION e.V. beantragen. Für die Zertifizierung sind weitere Nachweise zu erbringen. Die Standards und Ausbildungsrichtlinien des BM können Sie sich in unserem Downloadbereich als PDF kostenlos herunterladen. Auf Wunsch informieren und beraten wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an. Anerkennung durch weitere Fachverbände für MediationAm 7. Juli 2008 haben die drei Mediationsverbände BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation), BM (Bundesverband Mediation) und der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) wechselseitig ihre Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien anerkannt. Damit wird für Mitglieder der drei Verbände der Weg vereinfacht, anerkanntes Mitglied auch der anderen Verbände zu werden. Diese Regelung gilt jeweils für die bereits zertifizierten Mitglieder “Mediator/in (BAFM), (BM), (BMWA)”. (Quelle: Anerkennungsvereinbarung von BAFM, BM, BMWA) Der Schweizer Dachverband Mediation (SDM-FSM) und der Bundesverband Mediation e.V. (BM) haben zum 01.01.2009 eine wechselseitige Anerkennung der Zertifizierung vereinbart. (Quelle: Bundesverband Mediation e.V.) Zum 01.01.2010 trat eine wechselseitige Anerkennung zwischen BM und dem Österreichischen Bundesverband für Mediation (ÖBM) in Kraft. Teilnehmer/innen einer Mediationsausbildung nach den Standards des Bundesverbandes MEDIATION, wie von der Zweisicht.Akademie angeboten, können sich damit bei einer allen großen Mediatorenvereinigungen im deutschsprachigen Raum registrieren und listen lassen. Das schafft Sicherheit in Bezug auf zukünftige Ausbildungsstandards für Mediator/innen auf europäischer Ebene. |
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