Wussten Sie schon, dass Sie für Ihre berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit haben? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Bildungsurlaub ist, für welche Ausbildungen und Seminare an der Zweisicht.Akademie Sie Bildungsurlaub nehmen können und wie Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
An der Zweisicht.Akademie bieten wir berufliche Weiterbildungen rund um die Themen Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement. Wir befähigen Menschen, Konflikte in Teams und Organisationen konstruktiv zu klären. Die Qualität unserer Aus- und Weiterbildungen ist hoch, sie ist „menschengemacht“, baut auf humanistische Werte.
Unsere Ausbildung Wirtschaftsmediation entspricht den höchsten Standards für Mediationsausbildungen im deutschsprachigen Raum. Alle unsere Seminare dienen der regelmäßigen Fortbildung für den zertifizierten Mediator nach ZMediatAusbV und zur Anerkennung als Mediator*in BM® durch den Bundesverband MEDIATION e.V. Teilnehmende erhalten einen entsprechenden Nachweis.
Wir führen das Qualitätssiegel AZAV und sind zertifizierter Bildungsträger. In Baden-Württemberg sind wir dadurch auch als anerkannter Weiterbildungsträger nach dem Bildungszeitgesetz registriert. Das heißt, Teilnehmende aus diesem Bundesland können für unsere Weiterbildungen Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Was heißt Bildungsurlaub überhaupt?
Seit dem 1. Juli 2015 regelt das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) die Freistellung von Beschäftigten zur beruflichem, zur politischen Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Sie ist auch als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben
- Beschäftigte, die schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg arbeiten,
- Auszubildende sowie Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht
- und Beamt*innen im Sinne von § 1 des Landesbeamtengesetzes sowie Richter*innen des Landes.
Wie lange kann man Bildungsurlaub nehmen?
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Sie können also bis zu fünf Tage pro Jahr Bildungsurlaub nehmen. Die Anzahl der Tage kann je nach Arbeitszeitmodell (Voll- oder Teilzeit) variieren.
Für welche Ausbildungen und Seminare an der Zweisicht.Akademie kann Bildungsurlaub beantragt werden?
Berufliche Weiterbildungen im Sinne des BzG BW müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, u.a. muss der Unterricht in Präsenz stattfinden und pro Tag durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden (ohne Pausenzeiten) umfassen. Folgende Weiterbildungen an der Zweisicht.Akademie erfüllen diese Voraussetzung:
- Berufsbegleitende Ausbildung in Wirtschaftsmediation
- Seminar „Innere Konflikte lösen mit The Work von Byron Katie“
- Seminar „Verletzlichkeit und Mitgefühl in Organisationen“
- Seminar „Positive Psychologie für Mediation, Coaching und Beratung“
- Seminar „Konfliktmoderation mit Dynamic Facilitation“
- Seminar „Das Konzept der Klärungshilfe“
- Visualisierungstraining „Einfach visualisieren“
Kann Bildungsurlaub für einzelne Weiterbildungstage und Ausbildungsmodule beantragt werden?
Bildungsurlaub muss nicht am Stück genommen werden. Sie können ihn auch für einzelne Seminartage einsetzen, z. B. können Sie für einzelne Ausbildungsmodule Bildungsurlaub beantragen oder für den Präsenztag des Visualisierungstrainings.
Wofür kann kein Bildungsurlaub beantragt werden?
An der Zweisicht.Akademie führen wir eine Coachingausbildung in Kooperation mit dem BCO Köln durch. Da das BCO Köln nicht als Bildungsträger im Sinne des BzG BW anerkannt ist, kann für diese Weiterbildung kein Bildungsurlaub beantragt werden. Darüber hinaus kann für Online-Kurse, wie das Mindful Self-Compassion-Training, die Online-Einheiten der Ausbildung Wirtschaftsmediation oder den Videokurs des Visualisierungstrainings kein Bildungsurlaub beantragt werden.
Wie läuft das ab: Wo und wie stelle ich den Antrag?
1. Sie reichen Ihren Antrag auf Bildungszeit bis spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, bei Ihrem Arbeitgeber ein. (Das Formular können Sie sich auf www.bildungszeit-bw.de herunterladen.)
2. Ihr Arbeitgeber entscheidet bis spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch.
3. Während des Bildungsurlaubs, zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen Sie selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Nach dem Ende der Bildungsmaßnahme müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Teilnahme an der Bildungsmaßnahme innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme durch Vorlage eines Teilnahmenachweises nachweisen.
Gelten Teilnahmebescheinigung und/oder Zertifikat als Nachweis?
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme müssen Sie spätestens acht Wochen nach dem Seminar oder Ausbildungsmodul nachweisen. Bei Seminaren akzeptieren viele Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung, die Sie von uns erhalten. Sollten Sie für einzelne Ausbildungsmodule einen Nachweis benötigen, stellen wir Ihnen diesen gerne aus.
Wo finde ich weitere Informationenzum Bildungsurlaub?
Das Formular für den Antrag auf Bildungszeit beim Arbeitgeber, eine Liste anerkannter Bildungsträger und weitere Informationen zum Thema Bildungszeit finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de
Sie haben Fragen zum Bildungsurlaub? Dann sprechen Sie uns und Ihre Personalabteilung an!
Die Informationen in diesem Beitrag können Sie sich als PDF hier herunterladen.