Datenschutz und Mediation – 5 Gründe, warum es wichtig ist, ihn ernst zu nehmen

Auch als Mediatorin kommen Sie nicht um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) herum. Diese Gesetze treten am 25. Mai 2018 in Kraft und sollen den Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung sicherstellen. Ab diesem Termin drohen bei Datenschutzverletzungen hohe Strafen. Das ist ein guter Grund, sich diesem Thema anzunehmen, aber nicht der einzige. In diesem Artikel haben wir 5 Gründe beschrieben, warum es in der Mediation wichtig ist, den Datenschutz ernst zu nehmen.

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Datenschutz betrifft uns alle

Über die Preisgabe persönlicher Daten, wie Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, usw. kann grundsätzlich jeder selbst bestimmen. Doch insbesondere mit der Nutzung des Internets ist es längst nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar, wann welche Daten erhoben und gespeichert werden. Die DSGVO und das BDSG-neu haben es sich zum Ziel gemacht, den Datenschutz im Internetzeitalter zu verbessern. Das betrifft Sie als Mediator, wenn Sie eine Website betreiben und bei Ihrer Tätigkeit mit Kundendaten umgehen. Darüber hinaus betrifft der Datenschutz uns alle, die wir tagtäglich Online-Dienste in Anspruch nehmen.

Datenschutz ist mehr als Schweigepflicht

Wenn Sie in juristischen, medizinischen, psychologischen oder therapeutischen Berufen arbeiten, unterliegen Sie der Schweigepflicht. Als Mediatorin gilt für Sie die Verschwiegenheitspflicht (§4 MediatG). Aufgrund dieser berufsrechtlichen Verpflichtung könnte man meinen, dass Datenschutz in diesen Feldern bereits gewährleistet ist. Ein Hinweis darauf reicht allerdings nicht aus. Datenschutz geht über diese Selbstverpflichtung hinaus und betrifft zudem die technischen Arbeitsgrundlagen, die gesamte Kundenkommunikation und deren Dokumentation.

Datenschutz als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Mit den neuen Gesetzen steigen die Anforderungen an Information und Aufklärung betroffener Personen. Für Mediatoren heißt das, dass sie ihre Medianten darüber in Kenntnis setzen müssen, wie sie den Datenschutz sicherstellen. Ähnlich wie im Prozess des Qualitätsmanagements ist es dazu erst einmal erforderlich, alle Arbeitsabläufe, bei denen persönliche Daten eine Rolle spielen, systematisch zu erfassen und zu dokumentieren, z. B. in einer tabellarischen Übersicht. Diese Übersicht erleichtert es, im Vorfeld einer Mediation verständlich darüber zu informieren, wie mit persönlichen Daten verfahren wird und das Einverständnis der Auftraggeber einzuholen. Gerade im Konfliktfall, wenn es um sensible Daten geht, schafft ein transparentes Datenschutzmanagement eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Datenschutz schärft den Blick für das Wesentliche

Die Grundprinzipien des Datenschutzes sind leicht zu verstehen: Die Datenerhebung ohne entsprechende Erlaubnis ist verboten. Es dürfen nur so viele Daten wie unbedingt notwendig und nur zweckgebunden erhoben werden. Die Daten sollen richtig sein. Neu ist, dass Regelungen zur Datensicherheit, zur Transparenz der Datenerhebung, deren Widerruf und Löschung mit aufgenommen oder erweitert wurden. Dazu steigen die Anforderungen an die Dokumentation aller Datenverarbeitungstätigkeiten. In der Umsetzung bedeutet das, sich die eigenen Arbeitsgewohnheiten wieder einmal bewusst zu machen und zu hinterfragen. Das schärft den Blick für das Wesentliche.

Datenschutz fordert uns, uns mit der Technik zu befassen

Wie selbstverständlich nutzen wir technische und organisatorische Maßnahmen von Online-Diensten angefangen vom E-Mail-Programm, Programmen zur Adressverwaltung, Cloud-Dienste, Webhosting, usw. Doch auch hier sind wir zukünftig nach DSGVO und das BDSG-neu gefordert, Beauftragungen zu prüfen, uns über die Datenverarbeitung und den Datenschutz zu informieren und die Vereinbarungen zu dokumentieren. Natürlich kostet das Zeit, um zu verstehen und beurteilen zu können, wie und ob Datenschutz für unsere Zwecke gewährleistet wird. Doch dadurch gewinnen wir Kontrolle und Selbstbestimmung über die Datenverarbeitung.

Datenschutz bei Zweisicht

Die DSGVO und das BDSG-neu beschäftigen uns auch bei Zweisicht. Wir haben unsere laufenden Vorgänge erfasst und passen sie an. Insbesondere möchten wir Sie auf unsere neue Datenschutzerklärung hinweisen, die Sie über die Erhebung und Nutzung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website informiert. Dort können Sie auch nachlesen, was mit Ihren Daten passiert, wenn Sie sich für unseren Newsletter eintragen, Informationsmaterial bestellen oder sich über ein Online-Formular für die Ausbildung oder ein Seminar anmelden.

 

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