Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Anerkennungsstelle würden den gesetzlichen Anforderungen über die Aus- und Fortbildung der/s „zertifizierten/r Mediator/in“ von Seiten der Verbände (höherwertige) Qualitätskriterien gegenübergestellt werden. Dieses Anerkennungsmodell könnte von den Verbänden selbst ausgearbeitet und – im Gegensatz zu den gesetzlichen Anforderungen – auch überprüft werden.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie in unserem Newsletter auf dem Laufenden.
Quelle:
- QVM Mitgliederschreiben Juni 2017
Illustration: © Zweisicht