Im neuen Mediationsgesetz (MediationsG) wurde der Titel "zertifizierter Mediator" (§ 5 Abs. 2) geschaffen. In einer noch zu beschließenden Rechtsverordnung soll beschrieben werden, wer sich "zertifiziert" nennen darf. Unklar ist bisher, ob der Titel "verliehen" wird und von wem.
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