Heute ist der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Rechtssausschuß in nicht öffentlicher Sitzung besprochen worden. Dabei wurde eine interfraktionelle Einigkeit erzielt, der Gesetzestext kann damit im Bundestag in die zweite und dritte Lesung gehen.
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