O-Ton

„Die Ausbildung war für mich mit viel innerer Arbeit verbunden. Das war anstrengend und oft nicht leicht, aber gerade dadurch sehr wertvoll. Ich danke euch von Herzen dafür, dass ihr mir dieses reiche Lernfeld bereitet und mir eine Unmenge an wertvollen Impulsen eingesät habt.” Frankfurt, 21.05.2022, Kirsten Schürg, DB Systel, Team Agility Masterin

Zertifikat und Anerkennung

Mit Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Institutszertifikat der Zweisicht.Akademie als Wirtschaftsmediator*in und ein zusätzliches Zertifikat als Online-Mediator*in. Darin werden die vermittelten Inhalte detailliert beschrieben sowie die Anzahl der Stunden bescheinigt.

Beide Zertifikate erhalten Sie auch als sogenannte Badges. Das sind digitale Zertifikate, die Sie z. B. auf Ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder für die Bewerbung nutzen können.

Zertifizierter Mediator (nach MedG)

Die von der Zweisicht.Akademie angebotene Ausbildung in Wirtschaftsmediation entspricht den Anforderungen des deutschen Mediationsgesetzes (§ 5) und der Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Absolvent*innen können sich nach dem Lehrgang, einer selbständig durchgeführten Mediation und anschließender Einzelsupervision als zertifizierter Mediator bezeichnen. Um die Bezeichnung fortlaufend führen zu können, sind in den Folgejahren weitere Nachweise zu erbringen.

Anerkennung durch den Bundesverband MEDIATION e.V.

Absolvent*innen unserer Ausbildung in Wirtschaftsmediation können die Lizenzierung als Mediator*in BM® durch den Bundesverband MEDIATION e.V. beantragen. Für die Lizenz sind weitere Nachweise zu erbringen. Informationen zu den Vorrausetzungen und Kosten finden Sie hier.

Anerkennung durch weitere Fachverbände für Mediation

Im deutschsprachigen Raum haben alle großen Mediationsverbände ihre Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien gegenseitig anerkannt. Dazu zählen BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation), BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt), SDM-FSM (Schweizer Dachverband Mediation) und der ÖBM (Österreichischen Bundesverband für Mediation). Als Absolvent*in unserer Mediationsausbildung können Sie sich also auch dort problemlos lizenzieren lassen.

Anerkennung für Rechtsanwälte (im Sinne von § 7a BORA)

„Als Mediator*in darf sich bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht.“ Nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Freiburg wird dies durch eine mindestens 80-stündige Ausbildung dokumentiert. Demzufolge können sich Rechtsanwälte nach der Teilnahme an unserer Ausbildung als Mediator*in bezeichnen und dies z.B. auf ihrem Briefkopf aufführen.