Konfliktcoaching und Mediation, Ergänzung oder „Konkurrenz”?

Konfliktcoaching gilt als Hilfe zur Selbsthilfe, Mediation wiederum als strukturierter Prozess zur konstruktiven Konfliktklärung. In unserem Beitrag in OSC Ausgabe 13 erfahren Sie, inwiefern sich beide Ansätze gut ergänzen, wo sie sich überschneiden und wann es eine genaue Abgrenzung braucht.

Was ist Konfliktcoaching?

Konfliktcoaching ist die einseitige Bearbeitung eines Konflikts mit nur einer beteiligten Person. Es bietet eine Möglichkeit aktiv und konstruktiv am Konflikt zu arbeiten und die persönliche Konfliktkompetenz zu erweitern. Konfliktcoaching wird auch als Personalentwicklungsmaßnahme genutzt, um Führungskräfte dabei zu unterstützen, wie sie Konflikte im Team zielführend angehen können. Konfliktcoaches sind häufig Mediatoren und Mediatorinnen mit einer Zusatzqualifikation in Coaching.

Darf der Coach mediieren?

Paragraph 3 des Mediationsgesetzes regelt, wer eine Mediation durchführen darf. Als Mediator*in darf demnach nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Das heißt, ein Coach darf nicht aus dem Konfliktcoaching heraus eine Mediation übernehmen. Der Grundsatz der Allparteilichkeit ist hier nicht mehr gegeben.

Dürfen Mediatoren coachen?

Der gesetzliche Rahmen schließt formal aus, dass ein Mediator oder eine Mediatorin aus einer Mediation heraus ein Coaching übernimmt. Inhaltlich kann es durchaus manchmal sinnvoll sein, z. B. wenn die Führungskraft nach einer Teammediation an ihren Führungsthemen weiter arbeiten möchte. Sind wir mit diesen Führungsthemen, dann in „derselben Sache“ tätig? Hier sind wir in einem Dilemma und geben keine abschließende Empfehlung. In der Praxis schauen wir auf die Einzelsituation und was wir ethisch vertreten können, häufig übernimmt ein anderer Mitarbeiter das Coaching.

Mediation oder Coaching?

Aus unserer Erfahrung muss man sich nicht grundsätzlich zwischen Coaching oder Mediation entscheiden. Die Maßnahmen konkurrieren nicht miteinander. Vielmehr geht es darum, nach der Konfliktdiagnostik zu entscheiden, wann mit welcher Maßnahme zu beginnen ist.

Wann mit welcher Maßnahme beginnen?

Dabei steht das Anliegen des Kunden im Vordergrund. Auch geht es nicht um Wortklauberei und eindeutige begriffliche Abgrenzung. Wenn der Kunde die Maßnahme anders benennt, um den Bezug zum Konflikt zu vermeiden, sind solche Diskussionen unangebracht. Eine professionelle Auftragsklärung ist viel wichtiger, um die passende Intervention zu wählen – auch wenn das heißt, dass man diese nicht selbst durchführen kann. Einen Kunden zu verlieren, weil man bereits in der Sache als Coach tätig war und jetzt eine Mediation ansteht, schmerzt natürlich. Die eigene Professionalität und Anspruch an die Qualität und Ergebnis des Prozesses erfordert jedoch, genau dies zu tun. 

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