Qualitätsverbund Mediation erarbeitet einen verbandsübergreifenden Ausbildungsstandard

Mit dem am 18. Juni 2019 vom Qualitätsverbund Mediation verabschiedeten verbandsübergreifenden Ausbildungsstandard haben die fünf großen Mediationsverbände einen großen Schritt aufeinander zugemacht und ein gemeinsames Bekenntnis zur Qualität von Mediation abgelegt. Für Mediator*innen und Mediationskund*innen ist das gleichermaßen ein Gewinn. Wir freuen uns sehr über die neuen Entwicklungen und informieren Sie in diesem Artikel über die Hintergründe.

Im Qualitätsverbund Mediation arbeiten die fünf großen Mediationsverbände, der Bundesverband MEDIATION e.V. (BM), die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM), der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA), das Deutsche Forum für Mediation e.V. (DFfM) und die Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM), erstmals zusammen. Ihr erklärtes Ziel ist es, gemeinsam die Qualität der Mediation in Deutschland zu sichern und Mediationskund*innen, wie Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Rechtschutzversicherungen, Behörden und Ämtern, bei der Wahl eines geeigneten Mediators oder einer Mediatorin unterstützen. 

Ein verbandsübergreifender Ausbildungsstandard für die Mediationsausbildung

Anlass zu diesem Zusammenschluss war die 2017 in Kraft getretene ZMediatAusbV, die leider nicht die erwartete Klarheit in Bezug auf einen einheitlichen Qualitätsstandard für die Mediationsausbildung in Deutschland brachte. Der Titel „zertifizierter Mediator“, wie ihn die ZMediatAusbV regelt, beruht lediglich auf einer Selbstzertifizierung und stellt somit leider keinen Nachweis für die Qualität des Mediators dar. Eine Zertifizierung im Sinne der Qualitätssicherung bedeutet schließlich, nicht nur Nachweise zu erbringen, sondern diese auch von externer Stelle prüfen und bestätigen zu lassen. In der Folge ergriffen die Verbände nun selbst die Initiative für einen einheitlichen, verbandsübergreifenden Qualitätsstandard in der Ausbildung. 

Welche Ausbildungsinhalte umfasst der QVM-Standard?

Nach dem sogenannten QVM-Standard wird die Ausbildung voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

  • 200 Zeitstunden Lehrgang inkl. der Vertiefung eines spezifischen Bereichs der Mediation
  • ein Abschlussprojekt, z. B. Kolloquium, schriftliche Arbeit, Präsentation o.ä.
  • Intervision (20 Stunden)
  • eine Dokumentation eines realen Mediationsfalles und dessen Supervision (innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs einzureichen)

200 Stunden für die Ausbildung, erweiterte Inhalte und definierte Methoden

Der QVM-Ausbildungsstandard liegt mit 200 Ausbildungsstunden um 80 Stunden höher als der in der ZMediatAusbV. Der Standard regelt zudem die Inhalte der Mediationsausbildung, deren Art der Vermittlung und die dabei zu verwendenden Methoden. Ausbildungsinstitute können eigene thematische Schwerpunkte setzen, z. B. auf Wirtschaftsmediation, Familienmediation, usw. und haben bei der konkreten zeitlichen Umsetzung Gestaltungsmöglichkeiten.

Welche Vorgaben muss man zukünftig für die Anerkennung als „Mediator QVM“ erfüllen?

Für die Anerkennung als „Mediator QVM“ werden sehr wahrscheinlich fünf reale Mediationsfälle im Umfang von insgesamt 25 Zeitstunden benötigt, die in Einzelsupervision reflektiert wurden. Wobei der Mediationsfall, der im Rahmen der Ausbildung reflektiert wurde, miteingerechnet wird. Zwei der Fälle müssten darüber hinaus mit einer Vereinbarung abgeschlossen sein.

Höchster Standard für die Ausbildung von Mediatoren

Damit haben sich die Verbände vorläufig auf den jeweils höchsten Standard aus den bisherigen Verbandsrichtlinien geeinigt. Die Inhalte der ZMediatAusbV wären dadurch schon im QVM-Standard integriert. Ein Ausbildungsnachweis nach QVM-Standard würde also auch den zertifizierten Mediator bescheinigen.

Mediationsverbände verpflichten sich zur Schaffung einer gemeinsamen Zertifizierungsstelle.

Die fünf Verbände haben sich darüber hinaus in der 1. Frankfurter Erklärung vom 05.05.2019 verpflichtet, eine gemeinsame Institution zu schaffen, die die Anwendung des Standards sichern soll. Eine schriftliche Erklärung auf einem gemeinsamen Briefpapier ging bereits an sämtliche zuständigen Bundes- und Landesministerien. Zudem wurden die verabschiedeten gemeinsamen Standards auch an die Verbandsmitglieder versendet. Diese sind nun aufgefordert sich dazu zu äußern.

Ab wann gilt der QVM-Standard?

Ab wann der neue Standard zur Anwendung kommen und die Zertifizierungsstelle die Arbeit aufnehmen wird, ist noch offen. Zunächst müssen die Mitgliederversammlungen den neuen Standard bestätigen. Wir sind gespannt, wie es weiter geht und informieren Sie, sobald wir neue Informationen dazu haben.

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