Welche Voraussetzungen muss ich für den „zertifizierten Mediator“ zusätzlich erbringen?

Category: Zertifikat und Anerkennung

Die Voraussetzungen für den zertifizierten Mediator in Deutschland werden gesetzlich in der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) geregelt.

  1. Erfolgreicher Abschluss der Mediationsausbildung
    Formale Anforderungen: mind. 130 Zeitstunden Fortbildung, davon max. 40% als Live Online Seminar; Inhalte gemäß Anlage ZMediatAusbV.
  2. Durchführung von fünf Mediationen unter Supervision
    Formale Anforderungen: Durchführung von fünf Mediationen als Mediator/Co-Mediator sowie der Nachweise der fünf Fallsupervisionen zu den durchgeführten Mediationen innerhalb von drei Jahren.

Nach Abschluss der Ausbildung Wirtschaftsmediation an der Zweisicht.Akademie erfüllen Sie die Punkt 1 der Voraussetzungen. Zusätzlich müssen Sie nach dem Ende Ihrer Mediationsausbildung fünf Mediationen innerhalb von drei Jahren unter Supervision nachweisen. Dann erhalten Sie von uns das Zertifikat „zertifizierter Mediator“. Eine Fallsupervision ist bereits im Ausbildungspreis inbegriffen. Weitere Fallsupervisionen müssen beauftragt werden. Selbstzahler*innen berechnen wir dafür 160,00 EUR zzgl. MwSt./Stunde.

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