Wir freuen uns über die Verlängerung unserer Lizenzen als Ausbilderin BM®️ und Ausbilder BM®️ durch den Bundesverband Mediation bis 2026! Aus diesem Anlass haben wir in diesem Blogbeitrag die Voraussetzungen für die Lizenzierung durch den Bundesverband Mediation zusammengestellt. Wenn Sie diese anstreben, finden Sie hier einen kurzen Überblick.
Die Lizenzierung als Ausbilder*in BM® ist für unsere Kund*innen einen Qualitätsversprechen und bedeutet, dass wir alle fünf Jahre den Nachweis bringen, dass wir weiter in der Praxis tätig sind – sowohl als Mediator*innen, als auch als Ausbilder*innen, an Ausbilder*innenkonferenzen teilnehmen und uns weiterbilden. Dies wurde formal und inhaltlich vom Bundesverband Mediation e.V. geprüft und uns aktuell bis 2026 bescheinigt.
Die Ausbildung bei Zweisicht erfüllt die Vorgaben des Bundesverbands Mediation e.V.
Der Vorteil für Sie als Teilnehmer*in unserer Mediationsausbildung besteht darin, dass unsere Ausbildung den Standards des BM e. V. entspricht und Sie damit bereits wichtige Voraussetzungen für die Lizenzierung als Mediator*in BM® erfüllen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Lizenzierung als Mediator*in BM® erbringen?
Sie können sich als Mediator*in BM® beim Bundesverband anerkennen lassen. Folgende Ausbildungsvoraussetzungen müssen Sie dafür erbringen:
- Abschluss einer Mediationsausbildung mit mindestens 200 Präsenzstunden
- 120 Stunden davon in einer festen Gruppe
- Die Ausbildung muss durch anerkannte BM-Ausbilder*innen durchgeführt werden.
- 120 Stunden der Ausbildung befassen sich mit den „Grundlagen der Mediation“.
- Sie sollten Mediation in zwei Arbeitsbereichen kennen gelernt haben, z. B. Teammediation und Wirtschaftsmediation.
- In unserer Ausbildung sind auch schon die benötigten 20 Stunden Intervision und 20 Stunden Supervision (Rolle, Persönlichkeitsentwicklung, Methoden) enthalten
Sie benötigen dann noch 10 Stunden Fallsupervision, 2 Stunden Fallsupervision sind ebenfalls Teil des Ausbildungspaketes.
Weitere Nachweise über die Mediationsausbildung hinaus sind:
Nach Abschluss der Mediationsausbildung müssen Sie für die Anerkennung als Mediator*in BM® fünf Mediationen durchgeführt haben, drei davon mit einer schriftlichen Vereinbarung und insgesamt 25 Stunden Arbeitszeit. Zu diesen Mediationen müssen Sie 10 Stunden Supervision nachweisen können. Alle Fälle dürfen nicht älter als fünf Jahre sein und zwei nicht älter als zwei Jahre. Diese Mediationen müssen nach einem Leitfaden dokumentiert werden. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mit anderen Mediator*innen kollegial vernetzt sind.
Die Lizenzierung als Mediator BM® muss alle fünf Jahre verlängert werden.
Auch die Lizenzierung als Mediator*in BM ® ist auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie eine Verlängerung beantragen. Dafür müssen Sie weitere fünf Mediationen dokumentieren. Diese müssen ebenfalls supervidiert werden. Außerdem wird eine regelmäßige Weiterbildung (50 Stunden) und Vernetzung erwartet.
Unser Qualitätsversprechen für die Mediationsausbildung bei Zweisicht
Wie Sie sehen, ist der Aufwand für die Lizenzierung nicht unerheblich. Wir haben dafür jedes Mal zwei Arbeitstage für die Falldokumentationen veranschlagt. Dazu kommt noch die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Ausbilderkonferenzen. Doch der Aufwand ist es uns wert. Qualitätssicherung über den größten deutschen Mediatorenverband bedeutet für uns, nachvollziehbare Qualität für den Kunden in einem unübersichtlichen Markt.
- Haben Sie Fragen zur Ausbildung in Wirtschaftsmediation bei Zweisicht? Nehmen Sie Kontakt auf.