FAQs

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Lizenzierung als Mediator*in BM® zusätzlich erbringen?

Die Ausbildung in Wirtschaftsmediation an der Zweisicht.Akademie ist für die Lizenzierung beim Bundesverband MEDIATION e.V. anerkannt. Zusätzlich zur Ausbildung müssen Sie noch fünf Mediationen und zehn Stunden Fallsupervision nachweisen. Die fünf Mediationen müssen zusammen einen Umfang von mindestens 25 Zeitstunden haben, andernfalls sind weitere Mediationsfälle nachzuweisen und zu dokumentieren. Alle Fälle dürfen nicht älter als

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Welche Voraussetzungen muss ich für den „zertifizierten Mediator“ zusätzlich erbringen?

Die Voraussetzungen für den zertifizierten Mediator in Deutschland werden gesetzlich in der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) geregelt. Nach Abschluss der Ausbildung Wirtschaftsmediation an der Zweisicht.Akademie erfüllen Sie die Punkt 1 der Voraussetzungen. Zusätzlich müssen Sie nach dem Ende Ihrer Mediationsausbildung fünf Mediationen innerhalb von drei Jahren unter Supervision nachweisen. Dann erhalten Sie von uns das Zertifikat „zertifizierter

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